Gesetzliche Hinweispflichten

„Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Wir weisen allerdings auf die Möglichkeit hin, anstelle des Schlichtungsverfahrens nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz im Streitfalle eine Vermittlung durch die zuständige Steuerberaterkammer (Steuerberaterkammer München) nach § 76 Abs. 2 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz in Anspruch zu nehmen.“

 
Copyright: WBG Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH | 2021