WBG Kanzlei München:

GRÜNDUNGS- UND STRUKTURBERATUNG FÜR UNTERNEHMEN.

Gründungsberatung

WBG Kanzlei · München

Gründungsidee und Gründungsvorhaben absichern.

Bei der Gründung eines Unternehmens geht es einerseits darum, die Gründungsidee und das Gründungsvorhaben unserer Mandanten zu verstehen und unsere Mandanten auch aktiv in Bezug auf Ihr Vorhaben und die bisherige Planung zu beraten. Unternehmensgründer unterschätzen oft, wie wichtig die richtige rechtliche Struktur als die solide Basis für das Unternehmen, die vorausschauende und voll umfassende finanzielle und liquiditätsmäßige Planung sowie die richtige steuerliche Konzeption für das Gelingen sind. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen und helfen Ihnen, den rechtlichen, den steuerlichen und den finanziellen Rahmen für Ihr Unternehmen so perfekt aufzustellen, dass sie sich vollständig auf die Entwicklung ihrer Geschäftsidee und die Etablierung Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Was wir bei der Unternehmensgründung für Sie tun können:

Wir beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Rechtsform und der richtigen rechtlichen Struktur für Ihr Unternehmen (in der Praxis gibt es nicht die eine „perfekte“ Rechtsform). Je nachdem, wie die Planung für Ihr Unternehmen ist, wie viele und welche Gesellschafter sich daran beteiligen, ob in der Anfangszeit mit Anlaufverlusten zu rechnen ist oder ob vom ersten Tag Gewinne geplant sind, ob Fremdkapital aufgenommen werden muss, ob in der Zukunft die Beteiligung von Investoren geplant ist, ob nur ein Unternehmen oder mehrere Unternehmen eine Unternehmensgruppe gegründet werden sollen, usw. bieten die möglichen Rechtsformen für die Gründung jeweils Vor- oder Nachteile.

WBG Kanzlei München
WBG Kanzlei · München

Wir beraten Sie vollumfassend.

Wir beraten Sie umfassend unter Berücksichtigung aller rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Aspekte und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung und richtige Struktur für Ihre Unternehmensgründung zu finden.

  • Bei dem Entscheidungsprozess schauen wir mit Ihnen weit in die Zukunft und legen bereits bei der Gründungsentscheidung den Fokus auf künftige steuerliche Entwicklungen, die Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, die Nutzung von Verlusten (wenn solche anfallen) sowie die mögliche Steuerminimierung bei geplanten Gewinnen
  • Zudem helfen wir Ihnen bereits bei der Gründung des Unternehmens auch im Hinblick auf die mögliche Aufnahme von Fremdkapital (zum Beispiel bei Banken und Investoren) gut aufgestellt zu sein.
  • Außerdem ist die Vermeidung von privater Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten, der Haftungsschutz für Ihr Privatvermögen und Ihre Familie und die Haftungsbeschränkung auf das Unternehmen selbst zentraler Bestandteil unserer Beratung.

Gestaltung der Gesellschafterverträge und Begleitung der Unternehmensgründung.

Wir entwerfen mit ihnen zusammen die Gesellschaftsverträge und helfen Ihnen bei der tatsächlichen Durchführung der Gründung (Vorbereitung Notartermin, Anmeldung der Gesellschaft bei allen relevanten Behörden, notwendige rechtliche Vorgaben für Briefpapier, Impressum auf der Website, Außenauftritt, etc.)

  • Sofern bereits bei Gründung Fremdkapital erforderlich ist, beraten und vertreten wir Ihre Interessen in Gesprächen mit Finanzierungsgläubigern (zum Beispiel Banken) und auch bei Gesprächen mit Investoren

  • Wir helfen Ihnen, Ihr Unternehmen von Anfang an auf solide wirtschaftliche Beine zu stellen, d.h. vor allem auch Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und finanziellen Prozesse vom ersten Tag an so zu etablieren, dass Sie sich hier nicht mehr als notwendig darum kümmern müssen
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Solide steuerliche Planung. Von Anfang an.

Viele Unternehmensgründer unterschätzen vor allem den Liquiditätsbedarf in der Aufbauphase; was sich in einem Businessplan als Ertrags- und Finanzplanung leicht darstellen lässt, kommt oft schnell ins Wanken, wenn die Zahlungsflüsse nicht so stattfinden, wie sie „geplant“ sind. Verspätete Zahlungseingänge und notwendige zusätzliche Investitionen sind häufige »Killer-Kriterien« für junge Unternehmen in der Aufbauphase. Wir helfen Ihnen bereits bei der Businessplanung und der Konzeption Ihres Unternehmens,  Liquiditätsengpässe zu erkennen und für die neuralgischen Punkte auch Liquiditätsreserven einzuplanen.

  • Hierzu zählt auch die solide steuerliche Planung von Anfang an. Wenn bei Unternehmensgründungen bereits in der Aufbauphase Gewinne anfallen, muss von Anfang an eingeplant werden, dass auf diese Gewinne in der Regel auch zeitnah Steuern zu bezahlen sind, die Steuerbeträge also folglich nicht für weitere Investitionen und als weitere Liquidität für das Unternehmen zur Verfügung stehen. Hier ist es wichtig, von Anfang an Rücklagen und Reserven zu bilden
  • Wenn in der Aufbauphase Verluste anfallen (was auch häufig der Fall ist) ist es wichtig, diese Verluste für die Zukunft oder für andere Aktivitäten unserer Mandanten »nutzbar« machen und so für Steuerrückflüsse aus anderen Bereichen zu sorgen, die wiederum die Liquidität des Unternehmens stützen können.

Strukturberatung

Regelmäßige Überprüfung der rechtlichen Struktur in allen Lebenszyklen eines Unternehmens.

Nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens, sondern auch in allen späteren Phasen des Unternehmens sollte die rechtliche Struktur und Besteuerungskonzeption für Ihr Unternehmen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie auch die Rechtsprechung zu wichtigen steuerlichen Themen ändern sich ständig. Hieraus kann sich ergeben, dass eine bei Gründung des Unternehmens perfekt abgestimmte Rechtsform in späteren Jahren nicht mehr optimal für ihr Unternehmen passt. Auch Wachstum, Zukäufe und neue Geschäftsbereiche können solche Überlegungen erfordern.

Wir stehen Ihnen zu jeder Zeit als wertvoller Ratgeber für diese Fragen zur Verfügung. Wir analysieren die rechtliche Struktur Ihres Unternehmens und evaluieren für Sie Optimierungspotenziale in allen rechtlichen, steuerlichen und sonstigen wirtschaftlichen und finanziellen Bereichen. Sofern eine Umstrukturierung sinnvoll erscheint, erarbeiten wir für Sie die hierfür notwendigen Konzepte und Umsetzungsprozesse. Rechtliche und steuerliche Hürden analysieren wir dabei genauso, wie das Verhältnis von Kosten und Nutzen.

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Strukturberatung

Begleitung bei Umstrukturierungen und Käufen oder Verkäufen.

Sofern Teile oder das ganze Unternehmen verkauft werden sollen oder sie planen ein anderes Unternehmen oder Teile eines anderen Unternehmens zu erwerben, können wir Sie auch in diesen Bereichen umfassend beraten und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Am Anfang erstellen wir zusammen mit Ihnen ein Konzept, wobei wir zunächst den Ist-Zustand analysieren und Ihre Ziele definieren. Im Rahmen des Konzepts erarbeiten wir alle möglichen Wege, um Ihre Ziele zu erreichen und gleichen mit Ihnen im Rahmen einer Kosten- und Nutzen-Analyse den für Sie optimalen Weg und Prozess ab.

Bei geplanten Unternehmensverkäufen bereiten wir Sie und Ihr Unternehmen gezielt auf den bevorstehenden Verkauf vor. Bereits mehrere Jahre vor dem geplanten Verkauf sollte das Unternehmen „fit“ für den Verkauf gemacht werden. Langjährige Planung sichert Ihnen hier optimale Ergebnisse.

Die Begleitung in Verhandlungen und die Ausarbeitung der notwendigen Verträge gehört ebenso zu unserer Beratung wie auch der Entwurf eines Steuerkonzepts und die Aktualisierung des Konzepts während des gesamten Prozesses (zum Beispiel Einarbeitung Steuergesetzlicher Änderungen, etc.)

Bei geplanten Unternehmenskäufen analysieren wir für Sie das zu übernehmende Unternehmen oder den zu übernehmenden Geschäftsbereich, indem wir alle rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte des zu übernehmenden Unternehmens durchleuchten. Auch hier begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses, vertreten Ihren Standpunkt in Verhandlungen und begleiten Sie auch bei der Ausarbeitung der notwendigen Verträge bis hin zum Abschluss des Deals. Nach der Übernahme eines Unternehmens helfen wir Ihnen auch bei der rechtlich korrekten Kommunikation nach außen wie auch bei der Kommunikation nach innen (zum Beispiel gegenüber Mitarbeiter*innen) und bei der Integration der Geschäftsprozesse.

Liquidation.

Falls Ihr Unternehmen beendet werden soll, helfen wir Ihnen auch bei der zielgerichteten und rechtlich sowie steuerlich abgestimmten Beendigung ihres Unternehmens.

Die Liquidation eines Unternehmens ist ein Prozess über meist mehrere Jahre. Im rechtlichen Bereich ist vor allem wichtig, dass mit der Beendigung des Unternehmens auch alle Haftungsgrundlagen ordnungsgemäß beendet sind, so dass es wieder im Rahmen der Liquidation noch danach ein „böses Erwachen“ geben kann.

Auch die steuerliche Beratung bei der Liquidation eines Unternehmens ist enorm wichtig. Die optimale Ausnutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge sind ebenso wichtig wie die Ausnutzung steuerliche Freibeträge und Vergünstigungen bei Liquidationsgewinnen.  Die Auflösung komplexer Unternehmensstrukturen sowie im Betriebsvermögen gehaltener Grundbesitz oder Anteile an anderen Unternehmen können oftmals eine ungewollte Versteuerung auslösen. Dies erfordert eine umfassende Planung und Gestaltungsberatung.

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»So wie eine Pflanze in der besten Erde und mit bester Düngung am besten gedeihen kann, kann auch ihr Unternehmen auf dem besten rechtlichen Fundament und mit solider Unternehmensplanung in allen rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten am besten gedeihen.«

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Erfahrungsbericht eines Mandanten.

Unternehmensgründer aus der Region München:

»Wir sind drei junge Unternehmer und planen mit einer neuartigen Geschäftsidee ein Unternehmen im Digitalbereich zu etablieren. Die Idee ist bereits vollständig entwickelt und wir haben gemeinsam bereits einen Business Plan erstellt. Jetzt ging es um die Gründung des Unternehmens. Aufgrund von Empfehlungen sind wir zur WBG gekommen. Mit der WBG haben wir uns zusammengesetzt und unsere Ideen und den Business Plan vorgestellt. Die WBG hat uns zunächst geholfen, den Business Plan auf Schwachstellen zu hinterfragen und nachzubessern. Gemeinsam haben wir Überlegungen für die richtige Rechtsform und die künftige Struktur unseres Unternehmens überlegt. Die WBG hat uns über alle Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform vollständig aufgeklärt. So haben wir uns nach ausführlicher Beratung für die Gründung von zwei Unternehmen für die zwei unterschiedlichen Geschäftsbereiche unserer Business Idee entschieden. Die unterschiedlichen Rechtsformen begründen die Unterschiede zwischen den Unternehmensbereichen und sichern uns für die Zukunft eine perfekte Struktur – für die Entwicklung und möglicherweise auch künftige Aufnahme von Investoren. Bei der Entwicklung der Gesellschaftsverträge, der Vorbereitung der Notartermine, der vollständigen Gründung und auch der steuerlichen Erfassung hat uns die WBG bestmöglich unterstützt. Bei Finanzierungsgesprächen mit Banken und Investoren wurde das »perfekte Unternehmenskonzept« von allen Beteiligten gelobt. Die Unternehmensgründung liegt nun schon einige Jahre zurück. Natürlich war die Geschäftsidee der wesentliche Bestandteil unseres Geschäfts. Vor allem aber die perfekt aufgesetzte Struktur und Gründung des Unternehmens hat auch maßgeblich zur Entwicklung und dem heutigen Erfolg unserer zwischenzeitlich deutlich gewachsenen Unternehmensgruppe beigetragen.«

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