WBG Kanzlei München:

Jahresabschluss.

Die wirtschaftliche Visitenkarte Ihres Unternehmens

Der Jahresabschluss ist die wirtschaftliche Visitenkarte Ihres Unternehmens. So wie sie Ihr Unternehmen in Unternehmenspräsentationen und in der Öffentlichkeit darstellen, so sollte auch der Jahresabschluss Ihres Unternehmens als wirtschaftliche Visitenkarte »auf Hochglanz« präsentiert werden. Der Jahresabschluss eines Unternehmens soll dem Adressaten einen vollständigen Überblick und Einblick in die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage ihres Unternehmens geben. Je nachdem, wer Adressat des Jahresabschlusses ist (Gläubiger, Gesellschafter, Behörden, etc.) muss die Darstellung des Jahresabschlusses unter Umständen nach außen angepasst werden.

Was wir für Sie tun können:

  • Einer der wesentlichen Bestandteile des Jahresabschlusses ist die Bilanz ihres Unternehmens zum Stichtag.
    Die Bilanz ist eine Vermögensaufstellung, in der alle Vermögenswerte ihres Unternehmens und auch alle Verbindlichkeiten darzustellen sind. Dies erfordert eine Befassung nicht nur mit der Buchhaltung, sondern darüber hinaus mit ihrem gesamten Unternehmen. Vermögenswerte müssen vollständig erfasst und auch bewertet werden. Verbindlichkeiten und vor allem latente Verbindlichkeiten oder Rückstellungen müssen ebenfalls vollständig erfasst und bewertet werden Die Kriterien für die Erfassung und die Bewertung sind im Handelsrecht und im Steuerrecht zum Teil verschieden. Aus diesem Grunde müssen Bewertungsansätze zum einen aus handelsrechtlicher Sicht wie auch aus steuerlicher Sicht mit allen Auswirkungen überlegt und besprochen werden.

    Der handelsrechtliche Jahresabschluss adressiert an die Gesellschafter und Gläubiger des Unternehmens und gegebenenfalls auch an Dritte, die ihr Unternehmen übernehmen oder sich daran beteiligen möchten. Für all diese Adressaten ist eine möglichst positive Darstellung des Vermögens und auch der Gewinnsituation sowie der Liquidität ihres Unternehmens sinnvoll und notwendig. Daran müssen sich alle Überlegungen zum Jahresabschluss orientieren.
    Für den steuerlichen Jahresabschluss ist Adressat ausschließlich das Finanzamt. Anders als bei den anderen Adressaten geht es hier in der Regel darum, die Ertragssituation möglichst niedrig darzustellen (niedriger Gewinn bedeutet regelmäßig auch niedrige Steuerbelastung).

    Das Steuerrecht bietet eine Vielzahl von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Inanspruchnahme steuerlicher Sonderabschreibungen, die Bildung steuerfreier Rücklagen oder die Ausnutzung von bestehenden Verlusten. Andererseits erfordert gerade die steuerliche Gestaltung eine vorausschauende Planung auch für die Folgejahre, bei der nicht der kurzfristige Erfolg, sondern der tatsächliche langfristige steuerliche Erfolg im Vordergrund steht. Was nützt eine kurzfristige Steuererstattung, wenn dadurch in der Zukunft erhebliche steuerliche Nachteile hervorgerufen werden.

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  • Zweiter wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist die Gewinn- und Verlust-Rechnung.
    Die Ermittlung des handelsrechtlichen und auch des steuerlichen Ergebnisses sind dabei ebenso wichtig wie die Darstellung und der korrekte Ausweis in den jeweils hierfür vorgesehenen Positionen. Gerade der GuV-Vergleich über mehrere Jahre ermöglicht übergeordnete Analysen, die für die Geschäftsführung wichtige Erkenntnisse für die Unternehmensplanung liefern.

    Für viele Branchen existieren Sondergesetze und besondere Bewertungs- und Ansatzregelungen für den Jahresabschluss. Die Kenntnis der branchenspezifischen Besonderheiten ist bei der Beratung und bei der Erstellung des Jahresabschlusses essenziell. Wir können hier auf 40-jährige Erfahrung und Spezialkenntnisse in vielen Branchen zurückgreifen.

Weitere wesentliche Bestandteile des Jahresabschlusses sind der Anhang und gegebenenfalls auch ein Lagebericht. Auch diese Bestandteile müssen mit der gleichen Sorgfalt erstellt werden, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlust-Rechnung. In der Praxis kommen diese Bestandteile häufig viel zu kurz und werden nur als »notwendiges Beiwerk« und nicht als wesentlicher und auch essenzieller eigener Bestandteil des Jahresabschlusses wahrgenommen. Wir nehmen auch diese Bereiche ernst und beraten Sie, alle gesetzlich vorgeschriebenen und möglicherweise für Ihr Unternehmen zusätzlich auch sinnvollen Angaben in diesen Bereichen korrekt darzustellen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist für uns nicht nur ein Abarbeiten von Zahlen, sondern ein aktiver Prozess zwischen der Geschäftsleitung und dem steuerlichen Berater mit dem Ziel, in allen Bereichen die für Ihr Unternehmen bestmögliche Position einzunehmen und dabei aber trotzdem alle gesetzlichen Vorgaben vollständig einzuhalten. Hierbei kommt es auch wesentlich auf die Zielsetzungen der Unternehmensleitung an.

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Kommentar eines Mandanten.

Mittelständisches Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, 150 Mitarbeiter:

»Wir sind vor einigen Jahren zur WBG gewechselt. Unser Jahresabschluss wurde bis dahin meist in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres erstellt. Unser damaliger Steuerberater hat den Jahresabschluss in seiner Kanzlei vollständig fertig gestellt und uns dann bei einer Besprechung lediglich vorgetragen. Notwendige Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz und auch Möglichkeiten von Gestaltungsspielräumen kannten wir gar nicht.

Dann kamen wir zur WBG. Da wurden die Prozesse vollständig umgestellt. Den Jahresabschluss erhalten wir jetzt im ersten Halbjahr des Folgejahres. Die Erstellung ist seitdem ein aktiver Prozess zwischen unserer Geschäftsführung und den Fachleuten der WBG. Sachverhalte, die mehrere Gestaltungen ermöglichen, analysieren und besprechen wir gemeinsam. Davor wird auch die Strategie für den Jahresabschluss (möglichst hoher Gewinn oder möglichst niedriger Gewinn, angestrebte Gewinnausschüttungen oder Stärkung des Eigenkapitals, etc.) festgelegt.

Die Bilanzbesprechung mit allen Mitgliedern der Geschäftsführung und allen Gesellschaftern ist seitdem ein aktiver Prozess. Alle wesentlichen Punkte und auch Entwicklungen der Folgejahre werden gezielt betrachtet, gemeinsam besprochen und auch mit allen handelsrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen diskutiert. Seit mehreren Jahren erstellen wir nun eine Handelsbilanz, die alle handelsrechtlichen Aspekte berücksichtigt. Daneben wird von der WBG eine Steuerbilanz mit Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten erstellt. Unser Rating bei den Finanzierungsgläubigern hat sich massiv verbessert. Rückfragen der Finanzverwaltung zu den eingereichten Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sind deutlich zurückgegangen. Die letzte Betriebsprüfung hat nur mehr zwei Tage in Anspruch genommen und hat zu keinerlei Feststellungen durch die Finanzverwaltung geführt. In früheren Jahren waren Betriebsprüfer der Finanzverwaltung meist 2-3 Wochen bei uns im Unternehmen und es gab eine Vielzahl von Feststellungen und meist auch empfindliche Nachzahlungen.«

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