WBG Kanzlei München:

Steuererklärungen

Aktive Gestaltung Ihrer steuerlichen Sachverhalte.

Die Erstellung der Steuererklärungen für unsere Mandanten bedeutet für uns weit mehr als das Abarbeiten der Belege. Die professionelle Erstellung privater Steuererklärungen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Während des laufenden Jahres gestalten wir aktiv mit Mandanten steuerliche Sachverhalte, um die spätere Darstellung in den Steuererklärungen bestmöglich vorzubereiten. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten können so im Sinne unserer Mandanten vollständig ausgeschöpft werden.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung aller laufenden jährlichen Steuererklärungen
  • Erstellung aller sonstigen nicht regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen
  • Für Sondersachverhalte aktive Beratung bei der Erstellung der Steuererklärung (welche Sachverhalte können noch in die Steuererklärung mit einbezogen werden; gibt es Gestaltungsspielräume; gibt es gegebenenfalls auch jahresübergreifende Themen, die über mehrere Jahre zu betrachten und zu beurteilen sind)

  • Aktive Beratung unserer Mandanten in allen steuerlichen Bereichen zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen
  • Kenntnis aller steuerlichen Hürden und »Fallstricke« (zum Beispiel langfristige Vermietungsabsicht bei vermieteten Immobilien; verbilligte Vermietung an Angehörige, dauerhafte Verluste bei selbständigen Tätigkeiten, Gewinnerzielungsabsicht, etc.)
WBG Kanzlei · München · Steuererklärung

Steuererklärungen müssen vor allem vollständig und richtig sein. Dies erfordert einen aktiven und regen Austausch mit unseren Mandanten bei der Erstellung der Steuererklärung über alle relevanten Sachverhalte.

Unsere Erwartung ist nicht, dass sie als Mandant wissen können, welche Belege welche Bedeutung haben können, sondern wir unterstützen Sie aktiv und hinterfragen auch alle relevanten Lebensbereiche nach steuerlich relevanten Sachverhalten wir stehen Ihnen als Berater während des Jahres an 365 Tagen für alle steuerlichen Themen und Beratungen zur Verfügung, gerne auch kurzfristig, wenn kritische Situationen oder kurzfristige Entscheidungen anstehen.

WBG Kanzlei München:

Statement eines Mandanten.

Steuerpflichtiges Ehepaar mit verschiedenen Erwerbs-Einkunftsquellen (Angestellten-Tätigkeit; selbstständige Tätigkeit) sowie mit verschiedenen Vermögenseinkünften (vermietete Immobilien im In- und Ausland, Kapitalerträge:

»Unser bisheriger Steuerberater hat seine Kanzlei aus Altersgründen aufgegeben. Wir waren auf der Suche nach einem neuen Steuerberater. Aufgrund von Empfehlungen sind wir zur WBG gekommen. Früher war die Erstellung der Steuererklärung in der Weise erfolgt, dass wir alle Belege aus unserer Sicht zusammengestellt und sie an den Steuerberater zur Bearbeitung gegeben haben. Nach einiger Bearbeitungszeit haben wir die »fertige« Steuererklärung zur Unterschrift und Einreichung bei dem Finanzamt zurückbekommen. Fragen wurden in der Regel nur dann gestellt, wenn Belege gefehlt haben. Mit den Steuerexperten der WBG haben wir zur Mandatsübernahme zunächst ein umfassendes Gespräch geführt. Dabei wurden alle Sachverhalte der bisherigen Steuererklärungen und auch weit darüber hinaus hinterfragt, analysiert und für die zukünftigen Steuererklärungen aufbereitet. Von der WBG haben wir auch eine Anleitung bekommen, wie wir die Belege künftig auch während des Jahres schon so sammeln und aufbereiten können, dass die Zusammenstellung der Belege am Jahresende für uns keine besondere Arbeit mehr ist. Durch die Möglichkeiten der Digitalisierung ist es auch möglich, die Belege während des Jahres schon digital an den Steuerberater weiter zu geben. So findet bereits unter dem Jahr ein reger Austausch zu einzelnen Positionen statt. Während der Beratung und auch während der Vorbereitung der Belege für die Steuererklärung wurde vor allem auch der Blick in die Zukunft gerichtet. Künftige Sachverhalte (aktuell planen wir den Erwerb einer weiteren Immobilie zur Vermietung) konnten so zeitnah und bevor die Sachverhalte verwirklicht waren, besprochen werden. Wir waren überrascht, welche wesentlichen Aspekte auch bei dem Abschluss des Notarvertrages und der Finanzierungsverträge zu beachten waren. Obwohl wir in der Vergangenheit schon öfter Immobilien gekauft haben, waren uns diese wichtigen steuerlichen Aspekte bei der Gestaltung der Verträge überhaupt nicht bewusst. Durch die umfassende Beratung durch die WBG sind wir hier nun bestens gerüstet und werden künftig auch bei allen Investitionsentscheidungen immer schon während des Jahres unseren Steuerberater mit einbinden.«

Copyright: WBG Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH | 2021