WBG Kanzlei München:

Erbfolge-beratung für Privatpersonen.

Bestmögliche Strategien für Ihre Familie.

Die Erbfolgeberatung und Gestaltung für unsere Mandanten ist ein zentraler Beratungsbereich unserer Kanzlei. Diese setzt vor allem einen vollständigen und vertrauensvollen Austausch zwischen Mandanten und Beratern über das gesamte Familienvermögen und auch über die Wünsche der Elterngeneration sowie auch der Nachfolgegeneration voraus.

Im Rahmen gemeinsamer Gespräche können so bestmögliche Strategien für die Familie unter Einbindung aller Generationen entwickelt werden. Basis ist in der Regel zunächst eine vollständige (überschlägige) Erfassung der Vermögenssituation und Klärung, was mit den einzelnen Vermögenspositionen langfristig geschehen soll (Absicherung und Unterhalt der Eltern, geplante Veräußerungen, Sicherung des Familienvermögens auf längere Dauer, Einbindung der Nachfolgegenerationen, etc.).

Was wir für Sie tun können:

  • Erstellung einer Vermögensübersicht unter besonderer Berücksichtigung der steuerlichen Bewertungsvorschriften als Basis für alle weiteren Überlegungen
  • Zusammenstellung aller Wünsche und Ziele der Familienangehörigen; hierbei ist es vor allem wichtig, auch wirklich auf alle Wünsche einzugehen, egal ob diese dem Standardtypus entsprechen oder nicht. Gerade in diesen Bereichen ist es wichtig, keine fertigen Konzepte zu präsentieren, sondern gemeinsam unter Berücksichtigung aller Besonderheiten der Familie und des Einzelfalles bestmögliche Lösungen zu entwickeln.
  • Absicherung der Elterngeneration (lebenslanger Zugriff auf das Vermögen; Entscheidungshoheit; Absicherung für Alter und Krankheit, etc.)
  • Rechtzeitige und sinnvolle Vermögensübertragung an die nächste Generation zur Vermeidung von Erbschaftssteuer-Belastungen und vor allem Ausnutzung aller erbschaftsteuerlichen Freibeträge.
WBG Kanzlei · Erbfolgeberatung
  • Sinnvolle zivilrechtliche Regelungen: Testamente, Verträge zwischen den einzelnen Generationen, gesellschaftsvertragliche Anpassung gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen, Errichtung neuer »Einheiten« (wie zum Beispiel Familienpool-Gesellschaften oder Stiftungen) und Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge und gesellschaftsvertraglichen Regelungen.
  • Errichtung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung; dies ist nicht nur für die Elterngeneration, sondern für alle Erwachsenen über 18 Jahre sinnvoll; hierbei sollen Regelungen für die aktuelle Situation aber unter besonderer Berücksichtigung auch der erwartbaren Entwicklungen in der Zukunft erstellt werden. Wichtig ist die Absicherung der Familie in unvorhergesehenen Unglücksfällen (Todesfälle, Krankheitsfälle, etc.)
  • Abstimmung bestehender Erbverträge und Testamente auf die Gesamtkonzeption und Errichtung neuer Verfügungen (Erbverträge, Testamente, etc.)
  • Übergabeverträge zu Lebzeiten zur rechtlich verbindlichen Regelung des Gesamtkonzepts
  • Entwicklung einer Strategie zur möglichst vollständigen Vermeidung von Erbschaftssteuer und Belastungen für das Familienvermögen
  • Falls sich Steuerbelastungen nicht vollständig vermeiden lassen: Entwicklung eines Konzepts zur Vermeidung ungewollter Steuerbelastungen und zur Verschiebung möglicher Steuerbelastungen in die Zukunft (insbesondere bei Tod eines Elternteils soll nicht der andere Elternteil durch massive Steuerbelastungen getroffen werden).
WBG Kanzlei München:

Erfahrungsbericht eines Mandanten.

Mittelständische Unternehmer, IT Bereich, junges Unternehmen, seit vielen Jahren Mandant:

»Wir sind seit vielen Jahren mit unserem Unternehmen Mandant bei der WBG und genießen die Beratung der WBG in allen unternehmerischen Bereichen. In meinem familiären Bereich als Unternehmer habe ich bisher keinerlei Beratung in Anspruch genommen. Meine Eltern verfügen über nennenswertes Vermögen in München (verschiedene vermietete Immobilien, erhebliches Kapitalvermögen, verschiedene Beteiligungen an Gesellschaften). Meine Eltern sind auf mich zu gekommen und wollten mir und meiner Schwester eine Immobilie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Diese Empfehlung hatten sie aus dem Bekanntenkreis erhalten. Zusammen mit meinen Eltern haben wir uns mit der WBG zusammengesetzt. Zuerst wurden wir aufgeklärt und ausführlich beraten, welche wesentlichen Aspekte bei unserer Erbfolgeplanung überhaupt zu berücksichtigen sind. Dann haben wir eine vollständige Vermögensübersicht über das Vermögen meiner Eltern erstellt und zusammen mit den Eltern und auch der Nachfolgegeneration ein Konzept zur Gestaltung der Erbfolge und der Nachfolge erarbeitet. Ganz wichtig war einerseits die Absicherung meiner Eltern (und auch andererseits die jederzeitige Verfügbarkeit und Zugriff auf das Vermögen. Genauso wichtig war auch die Regelung für die Nachfolgegeneration (wer soll was erhalten) und vor allem die Vermeidung der Erbschaftssteuer. Entschieden haben wir uns in der Familie für die Gründung einer Familienpoolgesellschaft, in das sämtliches Familienvermögen eingebracht wurde. In der Familienpoolgesellschaft sind neben meiner Schwester und mir und auch unsere Kinder bereits beteiligt, so dass auch die Freibeträge der Enkelkinder vollständig ausgenutzt werden. Durch die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen haben meine Eltern weiterhin Zugriff und auch Gestaltungshoheit über das Familienvermögen. Andererseits ist die Erbfolge vollständig geregelt, Streitigkeiten innerhalb der Familie sind ausgeschlossen und die Erbschaftssteuer wird durch punktgenaue Übertragungen und Ausnutzung aller Freibeträge fast vollständig vermieden. Nebenbei haben wir anlässlich der Beratung Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowohl für meine Eltern als auch für meine Generation und auch schon im Hinblick auf die zum Teil noch minderjährigen Kinder errichtet.«

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