WBG Kanzlei München:

Nachfolge-Beratung für Firmen.

Sicherung Ihres Lebenswerkes / Ihres Unternehmens durch perfekte und vorausschauende Nachfolgeplanung.

WBG Kanzlei · München

Nachfolgeberatung für die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, meist über mehrere Jahre. Die Beratung durch uns setzt Kenntnis des Unternehmens und der handelnden Personen über mehrere Jahre und auch gegenseitige vertrauensvolle Zusammenarbeit voraus.

Wie auch im Bereich der privaten Nachfolgeberatung gibt es hier keine fertigen Konzepte, sondern es muss für den Einzelfall ein maßgeschneidertes Konzept unter Einbindung aller Interessen und aller Positionen erarbeitet werden. In diesem Prozess sind die Inhaber des Unternehmens, die Geschäftsführung, teilweise auch die dahinterstehenden Familien und möglicherweise auch ein Teil der Belegschaft (je nach Situation) einzubinden.

Ziel des Konzepts, ist, das Vermögen des Unternehmens und die Arbeitsplätze und die Fortführung des Unternehmens zukunftsfähig abzusichern. Gleichzeitig soll die Substanz des Unternehmens aber auch genutzt werden, um Altersversorgung und alle Bedürfnisse der Inhaber ab zu sichern.

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Was wir für Sie tun können:

Analyse des Ist-Zustandes und Entwicklung einer Strategie:

  • Wie steht Ihr Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich da?
  • Welche Zielsetzungen haben Sie als Inhaber des Unternehmens?
  • Soll Ihr Unternehmen fortgeführt werden oder streben Sie einen Unternehmensverkauf an?
  • Sollen gezielt Käufer gesucht werden oder gibt es schon Interessenten?
  • Soll das Unternehmen an eine Nachfolgegeneration weitergegeben werden (gegebenenfalls aus der Familie) oder gibt es verdiente Mitarbeiter im Unternehmen, die durch Einbindung und Übertragung von Anteilen zu Unternehmens-Nachfolgern aufgebaut werden können?
  • Mit Ihnen zusammen analysieren wir die Ist-Situation Ihres Unternehmens und beleuchten dabei alle wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekte Ihres Unternehmens
  • Falls ein Unternehmensverkauf angestrebt wird, muss zunächst geklärt werden, ob sich das Unternehmen in der aktuellen Situation auch für den Verkauf eignet. Möglicherweise muss über mehrere Jahre die Unternehmensstruktur gezielt so gestaltet werden, dass ein Verkauf ermöglicht oder erleichtert wird (zum Beispiel Lösen von nicht veräußerbaren Verpflichtungen wie zum Beispiel Pensionsverpflichtungen; Klärung, ob Immobilienvermögen oder sonstiges Vermögen mit veräußert werden soll oder nicht – gegebenenfalls Ausgliederung solcher Vermögenswerte aus dem bestehenden Unternehmen)
  • Falls Ihr Unternehmen übergeben werden soll: gemeinsame Gespräche und Entwicklung einer Strategie zusammen mit der abgebenden und der nachfolgenden Generation: Definition der richtigen Zeitpunkte; Entwicklung eines Konzepts zur schrittweisen Umsetzung; Klärung aller rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte für die Übergabe
  • Hilfestellung bei Finanzierungsfragen (möglicherweise muss die Nachfolgegeneration Kapital aufbringen und wie kann dieses finanziert werden)
  • Vermeidung von Erbschaftssteuerbelastungen durch Unternehmensübergaben oder durch unerwartet eintretende Todesfälle
  • Überprüfung der rechtlichen Strukturen des Unternehmens, der korrekten Rechtsform und Sicherstellung tragfähiger Regelungen für den Übergangszeitraum
  • Entwicklung eines Vergütungssystems einschließlich Gewinnverteilung, das die Nachfolgegeneration oder einsteigende neue Unternehmer einerseits motiviert, andererseits aber auch die abgebende Generation absichert und entsprechend am Erfolg und an den geschaffenen Vermögenswerten beteiligt

Umsetzung des gemeinsam entwickelten Konzepts und Begleitung des Übergangs:

  • Moderation und Vermittlung der Übergangsgespräche
  • Erstellung aller rechtlichen Vereinbarungen und der notwendigen Verträge
  • Finanzierungsberatung zur Kapitalbeschaffung
  • Unterstützung bei Bankgesprächen
  • Klärung der steuerlichen Rahmenbedingungen und Durchsetzung bei der Finanzverwaltung
  • Herbeiführung notwendiger Gesellschafterbeschlüsse und Vorbereitung von Notarterminen
  • Begleitung vor, während und nach der Übergabe in regelmäßigen gemeinsamen Besprechungen
  • Kontrolle und Dokumentation des Übergangsprozesses
WBG Kanzlei München:

Erfahrungsbericht eines Mandanten.

Mittelständischer Produktionsbetrieb: 200 Mitarbeiter, Nachfolge bisher nicht geregelt:

»Wir arbeiten seit einigen Jahren mit der WBG in den allgemeinen steuerlichen Bereichen (Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Unternehmensberatung, etc.) zusammen. Vor einigen Monaten haben wir uns mit den Steuerprofis der WBG zusammengesetzt. Wir wollten grundlegend über eine mögliche Nachfolgeregelung für die Firma sprechen. Es hat sich herausgestellt, dass die Gesellschafter und die Geschäftsführung von unterschiedlichen Zukunftsperspektiven ausgehen. Gemeinsam mit der WBG wurde zuerst die Ist-Situation analysiert und die Möglichkeiten eines Unternehmensverkaufs gegenüber einer Fortführung des Unternehmens abgewägt. Eine Fortführung kam für uns bisher gedanklich gar nicht in Betracht, weil bisher kein Nachfolger für unser Unternehmen vorhanden war. Wir sahen daher als Hauptmöglichkeit den Verkauf des Unternehmens. Zwischenzeitlich haben wir uns gegen den Verkauf entschieden, weil wir davon ausgehen, dass dies einen Großteil unserer Belegschaft deutlich demotiviert hätte und wichtige Mitarbeiter vermutlich diesen Weg nicht mitgegangen wären. Gemeinsam mit der WBG haben wir ein Konzept zur gezielten Nachfolgeregelung entwickelt. Dabei wurden alle wesentlichen schon bestehenden Mitarbeiter und Abteilungen eingebunden. Dies hat zu einer ganz neuen Stimmung im Unternehmen geführt. Die Mitarbeiter und die eingebundenen Abteilungen arbeiten nun gemeinsam an einer Zukunftsregelung für unser Gesamtunternehmen. Ursprünglich war der Verkaufserlös aus dem Unternehmensverkauf auch wesentlicher Teil unserer Altersversorgung als Inhaber des Unternehmens. Die Aufklärung der WBG hat aber zu der Erkenntnis geführt, dass ein wesentlicher Teil hiervon durch die Steuerbelastung ohnehin nicht zur Verfügung steht und der verbleibende Teil letztlich keine adäquate Altersversorgung darstellt. Durch die Entwicklung des Fortführungskonzepts unter Einbindung aller Abteilungen und auch die gezielte Suche nach zusätzlichen neuen Mitarbeitern freuen wir uns einerseits, dass unser Lebenswerk als Firma fortgeführt wird. Andererseits wird unsere Altersversorgung durch das weiterhin wirtschaftende Unternehmen erbracht und stellt auch so für uns eine wesentlich bessere finanzielle Basis für die Zukunft dar, als dies bei einem Unternehmensverkauf der Fall gewesen wäre.«

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