WBG Kanzlei München:

Jahresabschluss.

Die wirtschaftliche Visitenkarte Ihrer Organisation.

Der Jahresabschluss ist die wirtschaftliche Visitenkarte Ihrer Organisation. So wie sie Ihre Organisation in Präsentationen und in der Öffentlichkeit darstellen, so sollte auch der Jahresabschluss Ihrer Organisation als wirtschaftliche Visitenkarte »auf Hochglanz« präsentiert werden. Der Jahresabschluss soll dem Adressaten einen vollständigen Überblick und Einblick in die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage geben. Je nachdem, wer Adressat des Jahresabschlusses ist (Gläubiger, Mitglieder, Behörden, etc.) muss die Darstellung des Jahresabschlusses unter Umständen nach außen angepasst werden.

Was wir für Sie tun können:

  • Einer der wesentlichen Bestandteile des Jahresabschlusses ist die Vermögensübersicht/Bilanz zum Stichtag.
    Die Bilanz ist eine Vermögensaufstellung, in der alle Vermögenswerte und auch alle Verbindlichkeiten darzustellen sind. Dies erfordert eine Befassung nicht nur mit der Buchhaltung, sondern darüber hinaus mit der gesamten Organisation. Vermögenswerte müssen vollständig erfasst und auch bewertet werden. Verbindlichkeiten und vor allem latente Verbindlichkeiten oder Rückstellungen müssen ebenfalls vollständig erfasst und bewertet werden.
  • Der Jahresabschluss ist adressiert an die Mitglieder, Behörden und gegebenenfalls auch an Dritte. 
  • Für den steuerlichen Jahresabschluss ist Adressat ausschließlich das Finanzamt. Anders als bei den anderen Adressaten geht es hier in der Regel darum, Besonderheiten in Bezug auf die Gemeinnützigkeit vollständig darzustellen.
  • Das Steuerrecht bietet in diesem Bereich eine Vielzahl von steuerlichen Anforderungen, wie zum Beispiel die Bildung von Rücklagen, die zeitnahe Mittelverwendung, etc.
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  • Zweiter wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist die Gewinn- und Verlust-Rechnung/Überschussrechnung.
    Die Ermittlung des Ergebnisses sind dabei ebenso wichtig wie die Darstellung und der korrekte Ausweis in den jeweils hierfür vorgesehenen Positionen. Gerade der GuV-Vergleich über mehrere Jahre ermöglicht übergeordnete Analysen, die für die Geschäftsführung wichtige Erkenntnisse für die künftige Planung liefern.

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist für uns nicht nur ein Abarbeiten von Zahlen, sondern ein aktiver Prozess zwischen der Geschäftsführung und dem steuerlichen Berater mit dem Ziel, in allen Bereichen die für den Vorstand bestmögliche Position einzunehmen und dabei aber trotzdem alle gesetzlichen Vorgaben vollständig einzuhalten. Hierbei kommt es auch wesentlich auf die Zielsetzungen der Organisation an.

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