WBG Kanzlei München:

Vertretung vor Finanzbehörden.

Wir vertreten Ihre Interessen vor Behörden.

WBG Kanzlei · München

Alle Behörden und vor allem auch die Finanzbehörden sind an Recht und Gesetz gebunden. Trotzdem kommt es vor, dass Entscheidungen der Behörden (zum Beispiel Steuerbescheide) Fehler enthalten. Außerdem verursacht die Komplexität des Steuerrechts eine Vielzahl von Auslegungsschwierigkeiten. Die Kenntnis der sich ständig ändernden Rechtslage und auch die Entwicklung der Rechtsprechung der Gerichte ist die Basis unseres Knowhows und der laufenden steuerlichen Beratung.

Die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber allen Behörden ist wesentlicher Teil unserer täglichen Arbeit. Entscheidungen der Behörden müssen in allen Bereichen überprüft werden. Auch fehlerhafte Verwaltungshandlungen, wie zum Beispiel Steuerbescheide, sind wirksam. Gegen falsche Entscheidungen sind daher Rechtsmittel und notfalls auch gerichtliche Klage einzureichen. Hierbei ist es stets wichtig, den Kostenaufwand und den Nutzen für unsere Mandanten im Auge zu behalten. Andererseits haben gerade im Steuerrecht Entscheidung der Behörden oft Folgewirkungen in anderen Bereichen oder auch in den Folgejahren, so dass die Überprüfung auch immer eine langfristige und vorausschauende Betrachtung der zukünftigen Entwicklungen voraussetzt.

Außerdem ist in den letzten Jahren vermehrt zu beobachten, dass vor allem die Finanzbehörden im Rahmen von Betriebsprüfungen oder auch im Rahmen der Steuerveranlagung viele Themen durch die „fiskalische Brille“ sehen, und die Gesetze sehr im Sinne der Finanzverwaltung (d.h. mit möglichst hohen Steuerauswirkungen zu Gunsten des Staates) auslegen. Gerade wenn Gesetze Gestaltungsspielräume und Auslegungsspielräume bieten, ist es wichtig, diese zu kennen und auch zu nutzen. Auch hier ist es häufig erforderlich, den eigenen Standpunkt und die eigenen Interessen sachlich aber mit Vehemenz gegenüber den Behörden zu vertreten. Die Steuerbürger sind selbstverständlich verpflichtet, alle Steuergesetze einzuhalten. Niemand ist aber verpflichtet, mehr Steuern zu bezahlen, als sich dies aus den Steuergesetzen und damit dem Willen des Gesetzgebers ergibt.

Was wir für Sie tun können:

  • Wir vertreten Ihre Interessen voll umfänglich gegenüber den Finanzbehörden und allen weiteren Behörden
  • Wir scheuen uns auch nicht davor zurück, in eine sachliche Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung zu gehen und ihren Standpunkt auch in Einspruchsverfahren, im Rahmen von Betriebsprüfungen oder in sonstigen Verfahren vor den Finanzbehörden zu vertreten.
  • Wir sehen uns als Ihr Interessensvertreter, der ausschließlich Ihre Interessen zu wahren hat.
  • Dabei ist wichtig, im Rahmen der Gestaltungsspielräume, welche die Steuergesetze bieten, für Sie den möglichst besten Fall und das maximale Ergebnis zu erreichen.
  • Andererseits vertreten wir ihre Interessen auch dahingehend, dass Fehler bei der Steuergestaltung und negative Folgen für sie unbedingt vermieden werden (niemand unserer Mandanten soll und will wegen Steuervergehen oder wegen unrichtiger Steuererklärungen bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Verfolgung durch die Finanzbehörden verursachen).
  • Wir kennen sowohl alle formalen wie auch alle inhaltlichen Anforderungen der Steuergesetze und können Steuerbescheide und sonstige Verwaltungsakte der Steuerbehörden in allen rechtlichen Bestandteilen überprüfen.
  • Die Überprüfung bezieht sich nicht nur auf das laufende Steuerjahr, sondern vor allem auch auf die Betrachtung der Folgewirkungen in späteren Jahren oder Rückwirkungsmöglichkeiten in frühere Jahre.
  • Wo es notwendig ist, für laufende oder künftige Entscheidungen eine verbindliche rechtliche Basis zu haben, sorgen wir dafür, dass diese Entscheidungen von den Behörden durch entsprechende Verwaltungsakte auch verbindlich getroffen werden, so dass steuerliche Fragen „ein für alle Mal“ auch für die Zukunft geklärt sind.
  • Betriebsprüfungen sind zwar häufig für die Mandanten unangenehm und mit Zeit und Aufwand verbunden. Andererseits bieten Betriebsprüfungen auch die Möglichkeit, im Austausch oder gegebenenfalls auch in der Diskussion mit der Finanzverwaltung Entscheidungen über bisher strittige oder unklare Positionen herbeizuführen.
  • Bei allen Auseinandersetzungen mit den Behörden und der Finanzverwaltung gehen wir strategisch vor. Wir analysieren zunächst die Rechtslage und überlegen wie der aktuelle Verfahrensstand ist.
  • Wir beraten Sie ausführlich, welche Kosten für die Rechtsverfolgung entstehen, welche Erfolgsaussichten die Rechtsverfolgung bietet und welchen Nutzen Sie heraus ziehen können. Erst dann entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.
  • Wir halten Sie bei allen Verfahrensschritten auf dem Laufenden und binden Sie auch in notwendige Entscheidungen während des Verfahrens mit ein.
WBG Kanzlei · München
WBG Kanzlei München:

Erfahrungsbericht eines Mandanten.

Mittelständisches Unternehmen aus der Finanzbranche:

»Bei uns hat vor einiger Zeit eine Betriebsprüfung stattgefunden. Dabei wurden verschiedene Feststellungen getroffen, die für uns zu erheblichen Steuernachzahlungen geführt haben. Unser bisheriger steuerlicher Berater hat uns mitgeteilt, dass wir den Standpunkt der Finanzverwaltung akzeptieren sollten, weil so gut wie keine Erfolgsaussicht bestehen, dagegen vorzugehen. Wir haben dies dann im Rahmen der Betriebsprüfung akzeptiert. Als aber dann nach der Betriebsprüfung die Steuerbescheide gekommen sind mit ganz erhebliche Nachzahlungen einschließlich auch Nachzahlungszinsen, haben wir uns entschieden, die Steuerfachleute der WBG zu Rate zu ziehen.

Zusammen mit der WBG wurde der rechtliche Standpunkt der Finanzverwaltung analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass die Finanzverwaltung verschiedene Aspekte sehr einseitig beurteilt hat und viele Aspekte, die zu unseren Gunsten sprechen, gar nicht in die Beurteilung mit eingestellt hat. Auf dieser Basis haben wir dann mit der WBG eine Strategie für das weitere Vorgehen abgestimmt. Gegen die Bescheide hat die WBG Einspruch eingelegt und wir haben unseren Standpunkt im Einspruchsverfahren neu aufgerollt. Im Einspruchsverfahren hatten wir lange Diskussionen mit der Finanzverwaltung und von der WBG waren mehrere Schriftsätze notwendig. Schlussendlich konnte das Finanzamt aber mit Hilfe der WBG im Einspruchsverfahren von unseren Argumenten überzeugt werden. Im Anschluss an das Einspruchsverfahren wurden die ursprünglichen Bescheide geändert und die Steuernachzahlungen waren vollständig »vom Tisch«. Ohne der Hilfe der WBG, wäre das komplett falsch gelaufen.«

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